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Jugendturnierordnung

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Vorbemerkung:
Die Turnierordnung der Schachjugend Bielefeld regelt das Spielgeschehen im Bereich der Schachjugend des Schachbezirks Bielefeld entsprechend den besonderen Erfordernissen dieses Bereichs in Ergänzung zur Bundesturnierordnung (BTO) des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und der Spielordnung der Schachjugend NRW. Die nicht mit (g) = generell gekennzeichneten Bestimmungen sowohl von der BTO als auch von der Spielordnung SJ NRW, die in dieser Turnierordnung nicht besonders geregelt sind, sind als verbindlich anzusehen.
1 Spielbetrieb
1.1 Bei der Schachjugend Bielefeld sollen nachfolgende Turniere jährlich ausgetragen werden:
1.1.1 Bezirkseinzelmeisterschaft u12
1.1.2Bezirkseinzelmeisterschaft u14
1.1.3Bezirkseinzelmeisterschaft u16
1.1.4Bezirkseinzelmeisterschaft u18
1.1.5Bezirkseinzelmeisterschaft u14w
1.1.6Bezirkseinzelmeisterschaft u18w
1.1.7Blitzmannschaftsmeisterschaft
1.2 Darüber hinaus können Sonderveranstaltungen zur Durchführung kommen.
2 Spielberechtigung
Zu allen in Ziffer 1 genannten Meisterschaften sind nur Spieler der entsprechenden Klasse zugelassen, die die Spielberechtigung für einen dem Schachbezirk Bielefeld angehörenden Verein besitzen und keiner Sperre unterliegen.
3 Spielleitung
3.1 Der erste Jugendwart der Schachjugend Bielefeld ist ermächtigt, dem zweiten Jugendwart Aufgaben seines Funktionsbereiches zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zu übertragen.
3.2 Die Jugendwarte können sich durch andere geeignete Personen in ihrer Funktion nach dieser Turnierordnung vertreten lassen.
4 Bußen
Buß- und Reuegelder, die entsprechend der Turnierordnung festgesetzt bzw. vereinnahmt werden, gehen in den Kassenbestand des Schachbezirks Bielefeld ein.
5 Ordnungsmaßnahmen
5.1 Zieht ein Verein seine Mannschaft nach Beginn der Mannschaftskämpfe (d.h. nach dem Meldetermin beim Jugendwart) zurück, so wird er mit einer Buße belegt. Die Buße beträgt 25,- EUR.
5.2 Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf nicht an, so kann der Verein, dem diese Mannschaft angehört, durch den zuständigen Jugendwart mit einer Geldbuße bis zu 20,- EUR und im Wiederholungsfall innerhalb eines Spieljahres mit einer Geldbuße von 40,- EUR pro Kampf belegt werden.
Handelt es sich um unentschuldigtes Nichtantreten, so beträgt die Geldbuße von vornherein 40,- EUR.
5.3 Wenn eine Mannschaft nicht zur Blitzmannschaftsmeisterschaft antritt, so beträgt die Geldbuße nach vorheriger Anmeldung und entschuldigtem Nichtantreten 15,- EUR und bei unentschuldigtem Nichtantreten trotz vorheriger Anmeldung 25,- EUR.
5.4 Nicht korrekt ausgefüllte oder nicht rechtzeitig abgesandte Spielberichtskarten werden mit einem Bußgeld von 10,- EUR belegt.
6 Bezirkseinzelmeisterschaften Top(nach oben)
6.1 Die Bezirkseinzelmeisterschaften der Schachjugend Bielefeld finden in allen unter Ziffer 1.1.1 bis 1.1.6 genannten Altersklassen jährlich statt.
6.2 Die Bezirkseinzelmeisterschaften der weiblichen Jugend können in einem gemeinsamen Turnier ausgetragen werden; dabei qualifiziert sich das beste Mädchen seiner Altersgruppe für weiterführende Turniere.
6.3 Die Meisterschaften finden als geschlossenes Turnier an einem Wochenende im Herbst statt. Der Spielleiter der Senioren ist angehalten, hierfür ein Wochenende von allen Seniorenterminen freizuhalten.
Abweichend hiervon kann der Bezirksjugendwart das Turnier um einen Spieltag erweitern. Dieser Termin sollte zeitnah gelegt werden, braucht jedoch nicht notwendigerweise direkt am Tag vor bzw. nach dem Turnierwochenende zu erfolgen.
6.4 Die Bedenkzeit in den Altersklassen u18, u16 und u14 beträgt zwei Stunden für 40 Züge sowie 30 Minuten für den Rest der Partie (Beendigung nach den FIDE-Schnellschachregeln).
6.5 Die Bedenkzeit in der Altersklasse u12 beträgt eine Stunde für 40 Züge sowie 30 Minuten für den Rest der Partie (Beendigung nach den FIDE-Schnellschachregeln).
6.6 Austragungsmodus an einem Wochenende: Der Austragungsmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Bei sechs oder weniger Teilnehmern in einer Altersklasse wird ein Rundenturnier gespielt (hierbei sind vereinsinterne Paarungen in der oder den ersten Runden anzusetzen), bei mehr Teilnehmern werden 5 Runden nach Schweizer System gespielt.

Austragungsmodus an einem Wochenende sowie einem weiteren Spieltag: Der Austragungsmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Bei acht oder weniger Teilnehmern in einer Altersklasse wird ein Rundenturnier gespielt (hierbei sind vereinsinterne Paarungen in der oder den ersten Runde(n) anzusetzen), bei mehr Teilnehmern werden 7 Runden nach Schweizer System gespielt.
6.7 Die Reihenfolge der Platzierung entscheidet über die Teilnahme an den OWL- Einzelmeisterschaften der entsprechenden Altersklasse. Die Anzahl der Qualifikanten ergibt sich nach den Maßgaben der Schachjugend OWL.
6.8 Gespielt wird nach der BTO SB NRW, der SpO SJ NRW sowie der Turnierordnung der SJ Bielefeld. Weitere Einzelheiten bestimmt der Spielleiter in seiner Turnierausschreibung.
7 Einladungsfrist
Zu den Einzelmeisterschaften der SJ Bielefeld sind die Vereine spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn einzuladen.
8 Entscheidung bei Punktgleichheit
8.1 Kommt es bei den Bezirkseinzelmeisterschaften auf dem ersten Rang oder nachfolgenden, die zur Qualifikation an den OWL-Meisterschaften berechtigen, zu Punktgleichheit, ist wie folgt zu verfahren: Bei zwei Spielern werden zwei Schnellschachpartien (15 Minuten pro Spieler und Partie) gespielt. Bei mehreren Spielern wird ein einrundiges Schnellschachturnier (15 Minuten pro Spieler und Partie) gespielt. Die Farbverteilung ist jeweils vom Turnierleiter auszulosen, vereinsinterne Paarungen sind für die erste(n) Runde(n) anzusetzen.
8.2 Ergibt sich auch nach Stichkämpfen keine Entscheidung und handelte es sich bei den Bezirkseinzelmeisterschaften um ein Rundenturnier, entscheidet:
  1. die Sonneborn- und Berger-Wertung aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  2. der direkte Vergleich aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  3. die Anzahl der Siegpartien aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  4. die Sonneborn- und Berger-Wertung aus den Stichkämpfen
  5. das Los
8.3 Ergibt sich auch nach Stichkämpfen keine Entscheidung und handelte es sich bei den Bezirkseinzelmeisterschaften um ein Schweizer System-Turnier, entscheidet:
  1. die Summenwertung aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  2. die Buchholzwertung aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  3. der direkte Vergleich aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  4. der Gegnerschnitt (DWZ) aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  5. die Anzahl der Siegpartien aus der ursprünglichen Bezirksjugendeinzelmeisterschaft
  6. die Sonneborn- und Berger-Wertung aus den Stichkämpfen
  7. das Los
9 Blitzmannschaftsmeisterschaft Top(nach oben)
9.1 Teilnahmeberechtigt sind von jedem Verein der SJ Bielefeld zwei Mannschaften. Vom ausrichtenden Verein sind drei Mannschaften teilnahmeberechtigt.
9.2 Gespielt wird mit Vierermannschaften. Ein fünfter Spieler kann als Ersatzspieler unter Aufrücken der übrigen Spieler angereiht werden. Die für die erste Runde gemeldete Rangfolge kann während des Turniers nicht geändert werden. Veränderte Rangfolge führt zum Verlust des Mannschaftskampfes.
9.3 Gewertet wird nach Mannschaftspunkten. Bei Punktgleichheit auf den zur Qualifikation relevanten Plätzen am Ende des Turniers entscheidet ein Stichkampf. Sollte dieser unentschieden enden, zählen zunächst die Brettpunkte aus dem Turnier, danach die Berliner Wertung des Stichkampfes, anschließend das Los.
9.4 Gespielt wird nach der Blitzturnierordnung des SB NRW in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Einzelheiten bestimmt der Spielleiter in seiner Ausschreibung.
10 Stichkämpfe
Müssen nach Beendigung der Serie Stichkämpfe gespielt werden, so wird jeweils am Ort des Vereins gespielt, der in der Serie die Auswärtsmannschaft war. Es wird mit vertauschten Farben gespielt.
11 Spielergebnis
11.1 Bei Mannschaftskämpfen muß das Spielergebnis vom gastgebenden Verein mit einer Spielberichtskarte spätestens 2 Tage nach dem Wettkampf an den zuständigen Spielleiter gemeldet werden.
11.2 Bei unkorrekt ausgefüllten oder verspätet abgesandten Spielberichtskarten gilt Ziffer 5.4.
12 Spiellokal
Jeder Wechsel des Spiellokals ist dem zuständigen Spielleiter und der gegnerischen Mannschaft spätestens 8 Tage vor dem angesetzten Termin zu melden. Sollte dies nicht geschehen oder möglich sein, so hat der Gastgeber die Folgen des verzögerten Spielbeginns zu tragen.
13 Termine
13.1 Falls bei extrem schlechtem Wetter eine Autofahrt nicht möglich ist, müssen Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Verkehren diese nicht, müssen der zuständige Spielleiter und der gegnerische Mannschaftsführer spätestens am Morgen des Kampfes telefonisch benachrichtigt werden.
13.2 Entstehen durch extrem schlechten Wetters Verzögerungen im Spielbeginn, so muß der gastgebende Verein nach telefonischer Benachrichtigung auf den reisenden Verein warten. Der zuständige Spielleiter trifft die notwendigen Entscheidungen.
13.3 Mannschaften, die die Regelungen der Ziffern 14.1 und 14.2 nicht beachten und nicht antreten, haben den Mannschaftskampf verloren. Ziffer 5.2 tritt in Kraft.
14 Schlußbestimmungen
Zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen ist während der jeweiligen Schachveranstaltung das Rauchen und der Genuß alkoholischer Getränke nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Buße belegt.
15 Inkrafttreten
Diese Turnierordnung ist auf der Jugendversammlung des Schachbezirks Bielefeld am 06.06.2007 beschlossen worden und tritt mit der Spielsaison 2007/2008 in Kraft.
letzte Änderungen: 6.3 und 6.6 ergänzt

Bielefeld, 11.08.2007
für die Schachjugend des Schachbezirks Bielefeld.
gez. Jens Placke, 2. Bezirksspielleiter