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Turnierordnung

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Vorbemerkung:
Die Turnierordnung des Schachbezirks Bielefeld (TOB) regelt das Spielgeschehen im Bereich des Schachbezirks Bielefeld entsprechend den besonderen Erfordernissen dieses Bereichs in Ergänzung zur Bundesturnierordnung (BTO) des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V. Die nicht mit (g) = generell gekennzeichneten Bestimmungen der in ihrer jeweils gültigen Fassung geltenden BTO sind insoweit verbindlich, als durch diese Turnierordnung nicht ausdrücklich eine andere, dem Sinn der BTO nicht widersprechende Regelung vorgesehen ist.

Abweichend von den FIDE-Schachsportregeln 6.6 verliert jeder Spieler, der mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn am Schachbrett eintrifft, die Partie.
 
1 Spielbetrieb
1.1 Im Schachbezirk Bielefeld sollen nachfolgende Turniere jährlich ausgetragen werden:
1.1.1Bezirkseinzelmeisterschaft,
1.1.2Bezirkseinzelmeisterschaft der Damen,
1.1.3Blitzmannschaftsmeisterschaft,
1.1.4Pokaleinzelmeisterschaft (Dähne-Pokal),
1.1.5Pokalmannschaftsmeisterschaft (Viererpokal),
1.1.6Mannschaftsmeisterschaften.
1.2 Darüber hinaus können Sonderveranstaltungen zur Durchführung kommen.
1.3 Der Jugendspielbetrieb wird von der Bezirksschachjugend in eigener Verantwortung geregelt.
1.4 Das Spieljahr beginnt am 2. Wochenende nach den Schulsommerferien in NRW, spätestens jedoch am 1.9.
2 Spielberechtigung
Zu allen in TOB 1 genannten Meisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die die Spielberechtigung für einen Verein des Schachbezirks Bielefeld besitzen und zudem keiner Sperre unterliegen.
3 Spielleitung
3.1 Spielleiter im Sinne der BTO und dieser Turnierordnung ist der erste Spielleiter des Schachbezirks Bielefeld.
3.2 Der erste Spielleiter des Schachbezirks Bielefeld ist berechtigt, dem zweiten und dritten Spielleiter Aufgaben seines Funktionsbereiches zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zu übertragen.
3.3 Die Bezirksspielleiter können sich durch andere geeignete Personen in ihrer Funktion nach dieser Turnierordnung vertreten lassen.
4 Bußen
Buß- und Reuegelder, die entsprechend der BTO oder dieser Turnierordnung festgesetzt bzw. vereinnahmt werden, gehen in den Kassenbestand des Schachbezirks Bielefeld ein.
5 Ordnungsmaßnahmen
5.1 Zieht ein Verein seine Mannschaft nach Beginn der Mannschaftskämpfe (d.h. nach dem Meldetermin beim Spielleiter) zurück, so wird er mit einer Buße belegt. Die Buße beträgt in der Bezirksliga, Bezirksklasse und Kreisliga 50,- EUR, in der 1. und 2. Kreisklasse 40,- EUR.
5.2 Zieht ein Verein eine Mannschaft nach dem letzten Spieltag zurück (freiwilliger Abstieg), so steht diese Mannschaft als erster Absteiger fest. Es fällt keine Buße an.
5.3 Eine Mannschaft, die vor Abgabe der Mannschaftsmeldung auf ihre Spielberechtigung für eine Klasse verzichtet, wird auf ihrem Auslosungsplatz gestrichen. Die Mannschaft verliert alle Berechtigungen. Der Spielausschuß entscheidet über Auf- oder Nicht- Absteiger unter Berücksichtigung von TOB 12.7 und 12.8.
5.4 Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf nicht an, so kann der Verein, dem diese Mannschaft angehört, durch den zuständigen Spielleiter mit einer Geldbuße bis zu 20,- EUR und im Wiederholungsfall innerhalb eines Spieljahres mit 40,- EUR pro Kampf belegt werden. Handelt es sich um unentschuldigtes Nichtantreten, so wird der betreffende Verein mit einer Buße von 50,- EUR belegt.
5.5 Mannschaftsmeisterschaft, Freilassen von Brettern einer Mannschaft
Das Freilassen der Bretter 1 und 2 ist nicht erlaubt. Diese Bretter sind durch Aufrücken der Spieler immer zu besetzen. Wird eines der Bretter 1 oder 2 einmal freigelassen, ist der Verein verwarnt und wird bei weiteren Freilassungen mit einer Geldbuße von 20 EUR pro Freilassung bestraft.
E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T E N
6 Bezirkseinzelmeisterschaft Top(nach oben)
6.1 Die Bezirkseinzelmeisterschaft des Schachbezirks Bielefeld wird jährlich ausgetragen.
6.2 Das Turnier wird an einem Wochenende fünfrundig nach Schweizer System gespielt (Freitag eine Runde, Samstag und Sonntag je zwei Runden).
6.3 Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge je zwei Stunden und für den Rest der Partie eine halbe Stunde je Spieler.
6.4 Über die Reihenfolge bei Punktgleichheit (Endstand) entscheidet die einfache Buchholzwertung. Ist diese gleich, so entscheidet die Anzahl der Gewinnpartien. Ist auch diese gleich, entscheidet die verfeinerte Buchholzwertung. Führt auch das zu Gleichstand, so entscheidet für die Ermittlung des Siegers das Los.
6.5 Weitere Einzelheiten bestimmt der Spielleiter in seiner Turnierausschreibung.
6.6 Bei sehr geringer Teilnehmerzahl kann der Turnierleiter den Austragungsmodus ändern.
6.7 Der Sieger des Turniers qualifiziert sich für die Einzelmeisterschaften OWL. Ebenso sind die nächst platzierten Spieler nach Rangliste berechtigt, an der Einzelmeisterschaft des SVOWL des gleichen Spieljahres teilzunehmen, wenn der Erstplatzierte nicht an der Meisterschaft teilnehmen kann.
7 Bezirkseinzelmeisterschaft der Damen Top(nach oben)
7.1 Teilnahme berechtigt sind alle Frauen und Mädchen, die für einen dem Schachbezirk Bielefeld angehörenden Verein spielberechtigt sind.
7.2 Die Siegerin des Turniers qualifiziert sich für die Einzelmeisterschaft der Damen OWL. Ebenso sind die nächst platzierten Spielerinnen nach Rangliste berechtigt, an der Einzelmeisterschaft der Damen des SVOWL des gleichen Spieljahres teilzunehmen, wenn die Erstplatzierte nicht an der Meisterschaft teilnehmen kann.
7.3 Die TOB 6.1 bis 6.6 gilt entsprechend.
B L I T Z M E I S T E R S C H A F T E N
8 Blitzeinzelmeisterschaft
8.1 Eine Blitzeinzelmeisterschaft des Schachbezirks Bielefeld kann im Rahmen der unter TOB 1.2 genannten Sonderveranstaltung durchgeführt werden.
8.2 Gespielt wird nach der Blitzturnierordnung des SB NRW in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Einzelheiten bestimmt der Spielleiter in seiner Ausschreibung.
9 Blitzmannschaftsmeisterschaft Top(nach oben)
9.1Teilnahme berechtigt sind von jedem Verein des Schachbezirks Bielefeld zwei Mannschaften. Vom ausrichtenden Verein sind drei Mannschaften Teilnahme berechtigt.
9.2 Gespielt wird mit Vierer-Mannschaften.
9.3 Entstehen auf dem ersten Platz oder auf dem letzten zur Teilnahme an der Blitzmannschaftsmeisterschaft des Schachverbandes Ostwestfalen-Lippe berechtigenden Platz Punktgleichheit, entscheidet die Anzahl der im Turnier erzielten Brettpunkte. Ist auch sie gleich, wird bei zwei punktgleichen Mannschaften ein Stichkampf mit vertauschten Farben gespielt. Endet er unentschieden, ist Berliner Wertung für den Stichkampf anzuwenden. Führt auch das zu Punktgleichheit, entscheidet der erste nach vorstehenden Wertungsmerkmalen entschiedene weitere Stichkampf. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften wird ein einrundiges Stichkampfturnier ausgetragen. Bei Punktgleichheit in diesem Turnier sind die o.a. Wertungen anzuwenden.
9.4 TOB 8.2 gilt entsprechend.
P O K A L M E I S T E R S C H A F T E N
10 Pokaleinzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) Top(nach oben)
10.1 Die Pokaleinzelmeisterschaft wird im K.O.-System ausgetragen.
10.2 Alle Spiele einer Runde werden am Spielabend eines vorher zu bestimmenden Vereins (Ausrichter) durchgeführt.
10.3 Spielverlegungen bedürfen der Genehmigung des zuständigen Spielleiters. Verlegte Partien dürfen grundsätzlich nur vorgespielt werden, über Ausnahmen entscheidet der zuständige Spielleiter.
10.3.1Sofern sich die Spieler einigen, sind dem zuständigen Spielleiter vorab Spielort und Termin zu melden.
10.3.2Erfolgt keine Einigung unter den Spielern, entscheidet der zuständige Spielleiter über Spielort und Termin.
10.4 Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge je zwei Stunden und für den Rest der Partie eine halbe Stunde je Spieler.
10.5 Der Erstgenannte der Spielpaarungen führt die weißen Figuren. Endet die Partie Remis, so sind zwei Blitzpartien (Bedenkzeit fünf Minuten je Spieler) zu spielen. Zur ersten Blitzpartie werden die Farben ausgelost, danach gewechselt. Ergibt sich nach den Blitzpartien Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Blitzpartie.
10.6 Der Sieger der Partie meldet das Spielergebnis spätestens am Tag nach dem Kampf dem zuständigen Spielleiter. TOB 14 gilt entsprechend.
10.7 Der Sieger des Turniers qualifiziert sich für die OWL-Einzelpokalmeisterschaft.
11 Pokalmannschaftsmeisterschaft (Vierer-Pokal) Top(nach oben)
11.1 Der Viererpokal wird im K.O.-System gespielt.
11.2 Teilnahme berechtigt sind von jedem Verein des Schachbezirks Bielefeld zwei Mannschaften, die aus vier Spielern bestehen.
11.3 Die Rangfolge aus der Meldung zur Mannschaftsmeisterschaft ist innerhalb der Vierermannschaften einzuhalten.
11.4 Die Spieler mit den Rangnummern 1 - 4 dürfen nur in der ersten Mannschaft eingesetzt werden.
11.5 Ein Spieler darf pro Runde nur einmal eingesetzt werden.
11.6 Spieler, die in der ersten Mannschaft eingesetzt werden, verlieren ihre Spielberechtigung für die zweite Mannschaft. Diese Spieler dürfen in den folgenden Runden nur noch in der ersten Mannschaft eingesetzt werden. Der Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern führt zum Verlust des Mannschaftskampfes.
11.7 Gespielt wird an einem oder mehreren zentralen Spielorten, die vom Spielausschuss festgelegt werden.
11.8 Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge je zwei Stunden und für den Rest der Partie eine halbe Stunde je Spieler.
11.9 Der Sieger des Turniers qualifiziert sich für die OWL-Viererpokalmeisterschaft.
M A N N S C H A F T S M E I S T E R S C H A F T
12 Mannschaftsmeisterschaft Top(nach oben)
12.1 Die Mannschaftsmeisterschaften werden jährlich in folgenden Klassen ausgetragen:
  • Bezirksliga
  • Bezirksklasse
  • Kreisliga
  • Kreisklasse
12.2 Alle Mannschaftskämpfe werden in der Regel an Sonntagen ausgetragen. Spielbeginn und Termine werden vom Spielausschuß des Schachbezirks Bielefeld festgelegt. Alle Kämpfe beginnen um 10.00 Uhr, sofern dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht oder eine andere Regelung seitens des Spielausschusses getroffen wurde.
12.3 Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge je zwei Stunden und für den Rest der Partie eine Stunde je Spieler.
12.4 Punktgleichheit
12.4.1Bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten ergibt sich die Reihenfolge auf allen Plätzen aus der Zahl der erzielten Brettpunkte. Tritt auch nach den Brettpunkten Gleichstand ein, gibt das Ergebnis der betroffenen Mannschaften untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung) den Ausschlag. Führt auch das zu keinem Ergebnis, wird nach TOB 13 verfahren, soweit es sich um Auf- oder Abstieg handelt.
12.4.2Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettpunktwertung einer der betroffenen Mannschaften ein kampfloser Sieg (durch Nichtantreten) enthalten ist, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den punktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen. Wird ein doppelrundiges Turnier gespielt, werden Hin- und Rückrunde getrennt bewertet.
12.5 Aufstiegsregelung
Die Mannschaftsmeister der Bezirksliga, der Bezirksklasse, der Kreisliga und sowie die Zweitplatzierten der Bezirksklasse und der Kreisliga steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf. Die Gruppensieger der Kreisklasse steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf, bei nur einer Gruppe die beiden Erstplatzierten.
12.6 Abstiegsregelung
12.6.1Kein Absteiger aus der Verbandsklasse
Der Letztplatzierte der Bezirksliga, der Bezirksklasse und der Kreisliga steigt in die nächsttiefere Spielklasse ab. Bei drei Gruppen in der Kreisklasse steigen die letzten beiden Mannschaften aus der Kreisliga ab.
12.6.2 Ein Absteiger aus der Verbandsklasse
Die beiden Letztplatzierten der Bezirksliga, der Bezirksklasse und der Kreisliga steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Bei drei Gruppen in der Kreisklasse steigen die letzten drei Mannschaften aus der Kreisliga ab.
12.6.3 Zwei oder mehr Absteiger aus der Verbandsklasse
Die drei letztplatzierten Mannschaften der Bezirksliga, der Bezirksklasse und der Kreisliga steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Bei drei Gruppen in der Kreisklasse steigen die letzten vier Mannschaften aus der Kreisliga ab.
12.7 Erhöht sich die Zahl der für die Bezirksliga spielberechtigten Mannschaften durch erhöhten Abstieg aus der Verbandsklasse auf mehr als 10 Mannschaften, regelt der Spielausschuß durch die Ausschreibung für die nächste Saison die Abstiegsregelung abweichend von der TOB dahingehend, daß die Zahl der für die Bezirksliga spielberechtigten Mannschaften wieder auf 10 reduziert wird. Dabei darf die Zahl von drei Absteigern aus der Bezirksliga nicht überschritten werden.
12.8 Die Klassenstärken betragen in der Bezirksliga, in der Bezirksklasse und in der Kreisliga je zehn Mannschaften. Die für keine dieser Klassen qualifizierten Mannschaften spielen in der Kreisklasse. Werden für diese Klasse sechs oder weniger Mannschaften gemeldet, wird ein doppelrundiges Turnier gespielt.
Die Mannschaftskämpfe der Kreisklasse werden in zwei Gruppen ausgetragen, wenn mehr als 12 Mannschaften für diese Klasse gemeldet werden. Wenn für diese Klasse mehr als 20 Mannschaften gemeldet werden, werden die Mannschaftskämpfe der Kreisklasse in drei oder mehr Gruppen ausgetragen.
12.9 In der Bezirksliga, der Bezirksklasse und der Kreisliga beträgt die Mannschaftsstärke acht Spieler. In der Kreisklasse beträgt die Mannschaftsstärke sechs Spieler.
12.10 Spielen durch Aufstiegsverzicht der Mannschaften der Kreisklasse in der Kreisliga weniger als 10 Mannschaften, regelt der Spielausschuss den Auf- und Abstieg zwischen der Kreisliga und Kreisklasse. Spielen 6 Mannschaften oder weniger in der Kreisliga, wird ein doppelrundiges Turnier gespielt. Sind durch Aufstiegsverzicht in der Kreisliga keine 10 Mannschaften, kann eine neu gemeldete Mannschaft in die Kreisliga aufgenommen werden. Auch hier entscheidet letztendlich der Spielausschuss.
13 Stichkämpfe
13.1 Sind zwei Mannschaften betroffen, wird ein Stichkampf ausgetragen. Endet dieser unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch danach Gleichstand, wird gelost.
13.2 Sind mehr als zwei Mannschaften betroffen, wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Kommen in diesem Turnier wieder mehrere Mannschaften punktgleich an die Spitze, so werden die Ergebnisse der Kämpfe dieser Mannschaften in der Stichkampfrunde untereinander gewertet. Entsteht auch dann noch Gleichstand, entscheidet bei den punktgleichen Mannschaften die Anzahl der Brettpunkte aus der Stichkampfrunde. Führt auch dies zu keinem Ergebnis, so werden die Brettpunkte gemäß der Berliner Wertung umgerechnet. Ist wiederum Gleichstand, wird gelost.
13.3 Müssen nach Beendigung der Serie Stichkämpfe innerhalb einer Gruppe um Auf- oder Abstieg gespielt werden, so werden sie jeweils am Ort des Vereins gespielt, der in der Serie gereist ist.
13.4 Müssen nach Beendigung der Serie Stichkämpfe zwischen Mannschaften paralleler Gruppen in der Kreisklasse gespielt werden, so werden die Paarungen vom zuständigen Spielleiter gelost.
14 Spielergebnis
14.1 Bei Mannschaftskämpfen muß das Spielergebnis vom gastgebenden Verein mit einer Spielberichtskarte spätestens am Tag nach dem Wettkampf an den zuständigen Spielleiter gemeldet werden. Das Ergebnis einer Partie, die im Rahmen einer Einzelmeisterschaft gespielt wurde, ist vom Sieger der Begegnung spätestens am Tag nach dem Kampf an den zuständigen Spielleiter zu melden.
14.2 Bei Versäumnis der zuvor genannten Meldefrist kann der betreffende Verein bzw. Spieler mit einer Geldbuße in Höhe von 10,- EUR, im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres mit einer Geldbuße in Höhe von 20,- EUR, belegt werden.
15 Spiellokal
Jeder Wechsel des Spiellokals ist sowohl der gegnerischen Mannschaft als auch dem zuständigen Spielleiter spätestens acht Tage vor dem angesetzten Termin zu melden. Sollte dies nicht geschehen oder möglich sein, so hat der Gastgeber die Folgen des verzögerten Spielbeginns zu tragen.
16 Termine
16.1 Falls bei extrem schlechtem Wetter eine Autofahrt nicht möglich ist, müssen der zuständige Spielleiter und der gegnerische Verein spätestens am Morgen des Kampfes telefonisch benachrichtigt werden.
16.2 Entstehen durch extrem schlechten Wetters Verzögerungen im Spielbeginn, so muß der gastgebende Verein nach telefonischer Benachrichtigung auf den reisenden Verein warten. Der zuständige Spielleiter trifft die notwendigen Entscheidungen.
16.3 Mannschaften, die die Regelungen der TOB 16.1 und 16.2 nicht beachten, haben den Mannschaftskampf verloren.
17 Inkrafttreten
Die letzte Änderung dieser Turnierordnung ist auf der ordentlichen Bezirksversammlung des Schachbezirks Bielefeld am 17.06.2009 in Bielefeld beschlossen worden.
Letzte Änderungen: Vorbemerkung, 5.5, 6.7, 7.2
(Verlust nach 30 min, Freilassen von Brett 1 und 2, Teilnahmeberechtigung Einzelmeisterschaften OWL)
Damit verlieren alle früheren Beschlüsse und Regelungen ihre Gültigkeit.


Bielefeld, den 18. Juni 2009
Jens Placke, 2. Bezirksspielleiter für den Schachbezirk Bielefeld